MPU wegen Drogen

Eine MPU wird angeordnet, wenn Sie zum Beispiel nach dem Konsum von Cannabis oder „harten“ Drogen (z. B. Amphetamin, Kokain, Heroin) am Straßenverkehr teilgenommen haben.
Aber auch ohne dass Sie im Straßenverkehr beim Fahren „erwischt“ wurden, kann eine MPU angeordnet werden, etwa wenn Sie bei einem Konzert mit illegalen Substanzen aufgefallen sind und ein Konsum wahrscheinlich ist.
Während beim Alkoholkonsum eine Promillegrenze gilt, gibt es bei diesen Drogen keine Toleranz. Neben einer 6- oder 12-monatigen Drogenabstinenz ist eine optimale Vorbereitung auf die bevorstehende MPU notwendig. Durch die Abstinenz und unsere intensive Vorbereitung sind Sie bestens gerüstet, um die Voraussetzungen für ein positives MPU-Ergebnis zu erfüllen.

In der gemeinsamen Vorbereitung besprechen wir ausführlich, wie Sie bei Ihrer MPU den Gutachter davon überzeugen können, dass Sie sich in Zukunft regelkonform verhalten und sicherheitsorientiert am Straßenverkehr teilnehmen werden.

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