Ablauf der Beratung
Beratungstermine und -zeiten
Nach telefonischer Vereinbarung biete ich Ihnen ein Erstgespräch an, das vor allem dem persönlichen Kennenlernen dient. Sie haben Gelegenheit, mir Ihr Anliegen ausführlich darzustellen und konkrete Fragen zu klären.
Beratungstermine biete ich Ihnen nach Absprache auch zu flexiblen Zeiten (z. B. in den Abendstunden) an.
Ein Gespräch dauert üblicherweise 50 Minuten. Manchmal kann es jedoch auch sinnvoll sein, für Paar- oder Familienberatungen die doppelte Zeit zur Verfügung zu haben.
Arbeitsgrundsätze
In meiner Praxis stehe ich Ihnen mit meiner fachlichen Kompetenz, langjährigen Erfahrung und Engagement zur Verfügung.
Mein Anliegen ist es, Ihnen in einer verständnisvollen Atmosphäre das offene Ansprechen Ihrer Probleme und Gefühle zu ermöglichen. Dabei können Sie sich auf meine absolute Verschwiegenheit verlassen.
Unsere gemeinsame Arbeit beruht auf gegenseitiger Achtung, Freiwilligkeit, Vertrauen und Respekt.
Ich gehe davon aus, dass jeder Mensch ungenutzte Möglichkeiten der Selbstverwirklichung und Selbstheilung in sich trägt. Im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit steht deshalb die Aufgabe, diese Lebenskräfte und Fähigkeiten zu entdecken und zu entwickeln. So können alltägliche Belastungen und persönliche Schwierigkeiten einer Sichtweise zugänglich werden, die neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet und neue Problemlösungen bietet.
Je nach Bedarf biete ich Ihnen Einzelgespräche, Paar- bzw. Familiengespräche oder die Teilnahme an einer Gruppe an. In jedem Fall ist Ihre aktive und eigenverantwortliche Mitarbeit eine unerlässliche Voraussetzung für den Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit.
Qualitätssicherung
Fortbildung und Supervision sind für mich selbstverständlich, um Ihnen eine professionelle Beratung von hoher Qualität anbieten zu können.
Schweigepflicht
Ihre persönlichen Daten und alle Inhalte der Beratung unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Kosten
Die Kosten für Paar- und Familienberatungen werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Meine Leistungen stelle ich deshalb privat in Rechnung. Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil von relativ geringen Wartezeiten und sehr flexiblen Terminangeboten. Beratungskosten gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ und sind ab einer bestimmten Höhe in der Regel von der Steuer absetzbar.